Örtlicher Personalrat (ÖPR) – Maria-von-Linden-Schule

Örtlicher Personalrat (ÖPR)

Der örtliche Personalrat der Maria-von-Linden-Schule stellt sich vor:

Der örtliche Personalrat der Maria-von-Linden-Schule wird für fünf Jahre gewählt und besteht bis zur nächsten Personalratswahl im Jahr 2024 aus folgenden Lehrkräften:

  • Matthias Erben (Vorsitzender)
  • Dr. Ulrike Junginger (Stellvertretung)
  • Jan Rennau
  • Steffi Müller
  • Antje Voigt

Wir haben keine festen Sprechzeiten; die Kolleginnen und Kollegen können jederzeit zu uns kommen, mit einer Notiz in unserem Postfach um einen Termin bitten oder uns eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden. Wichtige Mitteilungen finden Sie am Personalratsbrett im Konferenzzimmer.

Unsere Aufgaben

Der ÖPR ist das Vertretungsorgan der Beschäftigten unserer Schule. Er repräsentiert sowohl die angestellten Kolleginnen und Kollegen als auch die verbeamteten Lehrkräfte.

Unsere Stufenvertretungen sind der Bezirkspersonalrat im Regierungspräsidium Stuttgart sowie der Hauptpersonalrat im Kultusministerium, die dann eingeschaltet werden, wenn keinerlei Einigung in personellen oder organisatorischen Fragen zwischen Kollegium und Schulleitung gefunden werden.

Wir treten für die Interessen aller Beschäftigten ein. Oberstes Ziel dabei ist, dass die Arbeitsbedingungen für alle Lehrkräfte zumutbar bleiben und die Zusammenarbeit gestärkt wird. Dabei werden die zu diskutierenden Anliegen stets vertraulich behandelt.

Der ÖPR nimmt an den Sitzungen der Steuergruppe und des Sicherheits- und Gesundheitsausschusses teil. Dabei hat er stets ein Auge darauf, dass die geplanten Maßnahmen in der Schulentwicklung und des Arbeitsschutzes rechtlichen Rahmenbedingungen genügen und für die Belegschaft zumutbar sind.

Wir organisieren in Kooperation mit der Schulleitung die Raucheraufsicht sowie den jährlichen Betriebsausflug, das Lehrerbacken, den Lehrersport und die Weihnachtsfeier für die Belegschaft. Wir verstehen uns jedoch nicht als Komitee, das zu weiteren Feierlichkeiten einlädt oder diese organisiert. Der finanzielle Beitrag der Kolleginnen und Kollegen wird von uns in der Personalkasse verwaltet, deren Kontostand jederzeit einsehbar ist. Alle Ausgaben und Anschaffungen sind detailliert aufgelistet und werden ausschließlich für Dinge aufgewendet, die dem Kollegium zu Gute kommen. Die Mitglieder führen ihre Aufgaben unentgeltlich als Ehrenamt aus, erhalten jedoch 1,5 Stunden Deputatsanrechnung.

Wir vereinbaren regelmäßige monatliche Sitzungstermine im ÖPR-Zimmer A308.1 und erstellen für jede Sitzung ein Protokoll. Beschlüsse werden in einfachem Mehrheitsbeschluss gefasst. Auf Antrag kann ein Mitglied des Kollegiums an diesen Sitzungen teilnehmen, um ein persönliches Anliegen mit dem gesamten ÖPR zu besprechen. Alle möglichen weiteren Tagesordnungspunkte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, so dass die betroffene Person nach der Schilderung ihres Anliegens die Sitzung verlassen muss.

Im Vierteljahresrhythmus finden Gespräche mit der Schulleitung statt. Diese Gespräche dienen in erster Linie dazu, das Arbeitsklima zu verbessern und Themen zu besprechen, die Kollegium und Schulleitung gleichermaßen tangieren. Sich eventuell daraus ergebende Fragestellungen werden auch in der Personalversammlung aufgegriffen, die halbjährlich stattfindet. Dazu lädt der ÖPR in Kooperation mit der Beauftragten für Chancengleichheit das gesamte Kollegium ein.

Darüber hinaus nehmen die Mitglieder des Personalrates fachspezifisch an Bewerbergesprächen teil und weisen neue Kolleginnen und Kollegen in die Arbeitsweise an unserer Schule ein.

Auf Wunsch eines Beschäftigten kann der ÖPR Einsicht in die Dienstakte des Betroffenen nehmen. Außerdem dürfen wir auf Wunsch der Kandidaten in Beurteilungsgesprächen mit der Schulleitung anwesend sein.

Pädagogische Aufgaben übernehmen die Lehrkräfte selbst, sollten diese jedoch personelle oder schulorganisatorische Belange betreffen, kann der Personalrat zur Beratung hinzugezogen werden. Dies betrifft insbesondere Fragen zum Arbeitsrecht bzw. zu Pensions- oder Rentenansprüchen. Damit die Mitglieder in diesen Bereichen kompetente Auskunftspartner sind und an entsprechende Beratungsstellen verweisen können, nimmt mindestens ein Mitglied jährlich an einer Schulung für Personalräte teil.

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen in Kontakt zu treten und nehmen Ihre Sorgen und Wünsche ernst.

Auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!
Ihr örtlicher Personalrat