Das Ziel ist interessierten und begabten Schülerinnenn und Schülern eine berufliche Grundbildung und die Fachschulreife, die der Mittleren Reife gleichgestellt ist, zu vermitteln.
Die zweijährige Berufsfachschule mit dem Schwerpunkt Gesundheit und Pflege ermöglicht nach dem erfolgreichen Abschluss den Zugang zu weiterführenden Schulen, z.B. Ernährungswissenschaftliches Gymnasium, und zu qualifizierten Berufsausbildungsgängen, insbesondere im Gesundheitswesen und im pflegerischen Bereich.
Zur Ergänzung ihrer schulischen Kenntnisse nehmen unsere Schülerinnen und Schüler an verschiedenen Praktika teil.
Ansprechpartner:
Abteilungsleiter Herr Miller
Telefon 07321 321-7800
E-Mail
Die Ausbildung an der zweijährigen Berufsfachschule mit dem Profil Gesundheit und Pflege ist in erster Linie für Jugendliche geeignet, die nach dem Abschluss der 9. Klasse an der Hauptschule die Fachschulreife, die der Mittleren Reife entspricht, erwerben wollen.
Neben einer vertieften Allgemeinbildung erhalten die Schülerinnen und Schüler ein breit angelegtes berufliches Grundwissen in Gesundheitslehre, Pflege, Labortechnologie und Wirtschaftslehre. Die Jugendlichen erhalten Kenntnisse in die Grundlagen des menschlichen Lebens und seiner Gesunderhaltung sowie über gesundheitsbewusste Ernährung unter Berücksichtigung diätetischer Gesichtspunkte. Sie erwerben die Bereitschaft, mit älteren Menschen, mit Kranken und Behinderten umzugehen und sie erhalten Einblicke in die Daten- und Textverarbeitung. Die erworbenen Fähigkeiten sollen die Jugendlichen für eine Ausbildung im Gesundheitsbereich, im pflegerischen und kaufmännischen Bereich qualifizieren.
Außerdem erhalten die Absolventen die Möglichkeit, an weiterführenden Schularten, z.B. am Berufskolleg Gesundheit und Pflege I und Berufskolleg Gesundheit und Pflege II die Fachhochschulreife bzw. am ernährungswissenschaftlichen Gymnasium die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
Folgende Aufnahmevoraussetzungen müssen erfüllt werden:
1. der Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs, oder
2. das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, oder
3. das nach Besuch der Klasse 9 erteilte Abgangszeugnis der Realschule auf dem Niveau M oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder das nach Besuch der Klasse 8 erteilte Abgangszeugnis des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf oder
4. der Nachweis eines den Nummern 1, 2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstandes.
Bei Abgängern der Gemeinschaftsschule müssen für die Aufnahme in die Berufsfachschule Noten in allen Fächern einheitlich auf einer Niveaustufe ausgewiesen werden.
Schüler, die auf Grund eines Versetzungszeugnisses oder Abgangszeugnisses der Klasse 8 eines achtjährigen Gymnasiums,auf Grund eines Abgangszeugnisses der Klasse 9 eines neunjährigen Gymnasiums, der Realschule oder der Gemeinschaftsschule in die Berufsfachschule aufgenommen wurden, erwerben mit der Versetzung in die zweite Klasse einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand.
Wochenstunden | |||
1. |
Pflichtbereich |
1. Schuljahr |
2. Schuljahr |
1,1 |
Allgemeiner Bereich |
||
1.1.1 |
Religionslehre |
2 |
1 |
1.1.2 |
Deutsch |
3 |
2 |
1.1.3 |
Englisch |
3 |
4 |
1.1.4 |
Geschichte mit Gemeinschaftskunde |
2 |
2 |
1.1.5 |
Sport |
2 |
2 |
1.1.6 |
Mathematik |
3 |
4 |
1.1.7 |
Chemie oder Physik |
2 |
2 |
1.2 |
Profilbereich |
||
1.2.1 |
Berufsfachliche Kompetenz und Projektkompetenz mit
|
6 (3) |
6 (3) |
1.2.2 |
Berufspraktische Kompetenz mit
|
5 (1) |
5 (1) |
2. |
Wahlpflichtbereich |
4 |
4 |
2.1 |
Betriebspraktikum |
||
2.2 |
Ergänzender Fachunterricht z.B. Physik, Praxismanagement, Erziehungslehre |
||
2.3 |
Stützunterricht z.B. in Deutsch, Englisch, Mathematik |
||
Gesamt |
32 |
32 |
In den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie/Gesundheitslehre sind schriftliche Prüfungsarbeiten zu fertigen. Die praktische Prüfung findet im Fach berufspraktische Kompetenz statt. Der Schüler wird mindestens in einem Fach mündlich geprüft.
- Ausbildung in Berufen des Gesundheitsbereichs oder pflegerischen Bereichs, z. B. Arzthelfer*in, zahnmedizinische*r Fachangestellte*r, pharmazeutisch-kaufmännische*r Assistent*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Hebamme, Altenpfleger*in, Kinderpfleger*in. In einigen Berufen ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich.
- Besuch eines Berufskollegs, insbesondere des Berufskollegs Gesundheit und Pflege I und eventuell des Berufskollegs Gesundheit und Pflege II (an der Maria-von-Linden-Schule) mit der Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben. Außerdem wird mit dem erfolgreichen Abschluss des Berufskollegs Gesundheit und Pflege II die Berufsbezeichnung „Assistent*in im Gesundheits- und Sozialwesen" erworben.
- Besuch eines beruflichen Gymnasiums, insbesondere des ernährungswissenschaftlichen Gymnasiums (an der Maria-von-Linden-Schule) mit der Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu erwerben, die zum Studium an einer Universität berechtigt.
- Mit dem Besuch der zweijährigen Berufsfachschule wird die Berufsschulpflicht erfüllt.
- Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Am Ende des ersten Schulhalbjahres wird ein Halbjahreszeugnis erteilt. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.
- Schulgeld wird nicht erhoben.
- Ein Zuschuss zu anfallenden Fahrkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule wird gewährt.
Der Anmeldung erfolgt über das BewO:
Sollten sich mehr Schülerinnen und Schüler anmelden als die Schule aufnehmen kann, findet ein Auswahlverfahren statt. Die Anmeldung muss bis zum 1. März bei der Schule eingegangen sein. Für eine persönliche Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.