Praxisintegrierte Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin oder Erzieher
3jähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik praxisintegriert (3BKSPIT)
Mögliche Arbeitsfelder für Erzieherinnen und Erzieher:
- Kindertagesstätte
- Kindergarten
- Kinderkrippe
- Hort
- Kinderheim, Jugendwohnheim oder Erziehungsheim
- Familienberatungsstelle
- Suchtberatungsstelle
- Tagesstätten oder Wohnheime für Menschen mit Behinderung
- Erholungs- und Ferienheime
Kontakt & Bewerbung
Ansprechpartnerin Frau Fuchs
Maria-von-Linden-Schule
Heckentalstr. 86 | 89518 Heidenheim
Telefon 07321 321-7800
E-Mail:
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert):
Mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss, Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang).
und
der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes
oder
ein Berufsabschluss als Kinderpflegerin oder Kinderpfleger oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) einschlägige berufliche Qualifizierung
oder
die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, das innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft absolviert wurde
oder
eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder der Abschluss einer entsprechenden Vollzeitschule sowie jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft absolviert wurde,
oder
eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder der Abschluss einer entsprechenden Vollzeitschule, bei der das Wahlfach „Pädagogik und Psychologie“ belegt wurde, sowie jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft absolviert wurde,
oder
eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als mit einer Pflegeerlaubnis zugelassenen Tagespflegeperson mit mehreren Kindern und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft absolviert wurde,
oder
eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann
oder
eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, das innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft absolviert wurde
oder
die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft absolviert wurde.
Die Ausbildung dauert drei Jahre in Vollzeit und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile.
Mit dem Träger der praktischen Ausbildung wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei der Fachschule für Sozialpädagogik.
Die Abschlussprüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres besteht aus einer Facharbeit mit Kolloquium sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die Beurteilung der praktischen Leistungen erfolgt durch benotete Praxisbesuche durch die Praxislehrkraft und die Beurteilung durch die auszubildende Praxisstelle.
- Die Ausbildung kann in allen Arbeitsfeldern des Berufsbildes Erzieherin oder Erzieher stattfinden (z.B. Kita, Hort, Schulkindergarten, Förderschule, Jugendzentrum, Kinder- oder Jugendheim ...)
- Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2.000 Stunden, verteilt auf drei Schuljahre. Sie findet auch in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) statt. Der vom Träger der Einrichtung gewährte Jahresurlaub kann nur in den Schulferien genommen werden.
- Es muss ein gültiger Ausbildungsvertrag zwischen Bewerbenden und Ausbildungseinrichtung/Träger vorliegen. Der Träger bezahlt eine Ausbildungsvergütung in allen Ausbildungsjahren. Höhe der Vergütung und Urlaubsanspruch richten sich nach dem aktuellen TVÖD.
- Die Auszubildenden werden in der Ausbildungseinrichtung von einer erfahrenen Praxisanleitung betreut.
- Im Rahmen der Ausbildung sind ggf. zwei zusätzliche Fremdpraktika zum Erwerb von Erfahrungen in der Arbeit mit unterschiedlichen Altersgruppen verpflichtend.
Theorie-Unterricht an drei Schultagen pro Unterrichtswoche an der MvL
Der Fachunterricht findet weitestgehend in Handlungs- und Lernfeldern statt.
- Berufliches Handeln fundieren
- Erziehung und Betreuung gestalten
- Bildung und Entwicklung fördern
- Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben
- Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln
- Sozialpädagogisches Handeln
- Religionspädagogik/ Religionslehre
- Deutsch
- Englisch
- Wahlpflichtbereich
Mit dem erfolgreichen Besuch des Zusatzunterrichtes in den Fächern Mathematik und Englisch kann mit Abschluss der Berufsausbildung eine Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife abgelegt werden.
- AnmeldeformularLade Inhalt...
- Lebenslauf (tabellarisch) mit vollständiger Darstellung des Bildungs- und eventuell Berufsweges
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses je nach Aufnahmevoraussetzung
- ggf. eine Bescheinigung über das Praktikum
- Ausbildungsvertrag (Der Ausbildungsvertrag muss unmittelbar nach Vertragsabschluss mti dem Träger der Schule zur Genehmigung vorgelegt werden)
Ohne Nachweis der geforderten Unterlagen ist eine Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik nicht möglich!