Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann
Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage des Pflegeberufereformgesetzes (PflBRefG) sowie der gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Sie endet mit einer Abschlussprüfung. Nach erfolgreicher Prüfung darf die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Pflegefachfrau“ bzw. „staatlich anerkannter Pflegefachmann" geführt werden. Der Pflegeberuf bietet eine sinnvolle und befriedigende Tätigkeit nah am Menschen mit einer hohen Arbeitsplatzsicherheit, denn Pflegekräfte werden auf dem Arbeitsmarkt dringend gesucht.
Die Schule ist zertifiziert nach 515305 AZAV.
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Kontakt & Bewerbung:
Ansprechpartnerin: Frau Freudenmann
Maria-von-Linden-Schule
Heckentalstr. 86 | 89518 Heidenheim
Telefon 07321 321-7800
E-Mail:
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Bescheinigung einer Einrichtung über die Ausbildungszusage oder den Ausbildungsvertrag
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Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
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Mittlerer Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
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Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
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Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
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Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, rasche Auffassungsgabe
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Gute Deutschkenntnisse
Die berufliche Ausbildung gliedert sich in einen betrieblichen und einen schulischen Teil.
Der theoretische und praktische Unterricht findet an einer Pflegeschule statt und hat einen Umfang von 2100 Stunden. Die praktische Ausbildung im Betrieb ist mit 2500 Stunden deutlich umfangreicher. Die Auszubildenden schließen dazu einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung ab. Das ist das Krankenhaus, das Pflegeheim oder der ambulante Pflegedienst. Da die Ausbildung alle Bereiche der Pflege umfasst, werden Teile der praktischen Ausbildung in anderen Einrichtungen der pflegerischen Versorgung durchgeführt.
Theoretische Ausbildung
Zu den Schwerpunkten in der theoretischen Ausbildung gehören:
- Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten.
- Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
- Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.
- Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
- Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung findet in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder bei ambulanten Pflegediensten statt. Da die Ausbildung alle Bereiche der Pflege umfasst, werden Einsätze in wechselnden Einrichtungen der pflegerischen Versorgung durchgeführt, die zu Beginn der Ausbildung in einem Ausbildungsplan festgelegt werden. In allen Bereichen der Praxis werden Auszubildende von pädagogisch qualifizierten Praxisanleiter/innen betreut, die in engem Kontakt zu den Klassen- und Praxislehrer/innen stehen.
Einsätze der praktischen Ausbildung
- Orientierungseinsatz (erster Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
- Pflichteinsatz stationäre Akutpflege (Krankenhaus)
- Pflichteinsatz stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim)
- Pflichteinsatz ambulante Pflege
- Pflichteinsatz pädiatrische Versorgung
- Pflichteinsatz psychiatrische Versorgung
- Weitere Einsätze (z. B. Hospiz, Beratungsstellen etc.)
- Vertiefungseinsatz (letzter Einsatz beim Träger der prakt. Ausbildung)
Spezialisierungen
Auszubildende, die den Schwerpunkt ihrer Ausbildung von Anfang an auf die Pflege alter Menschen durch eine entsprechende Wahl des Trägers der praktischen Ausbildung (Pflegeheim oder ambulanter Pflegedienst) gelegt haben und deshalb ihren Vertiefungseinsatz im Bereich der Langzeitpflege durchführen, erhalten vor Beginn des letzten Drittels ihrer Ausbildung ein Wahlrecht.
Sie können entscheiden, ob Sie die begonnene generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau fortsetzen oder ob Sie Ihre Ausbildung ausrichten auf einen Abschluss als Altenpfleger/Altenpflegerin. In diesem Fall werden Sie im letzten Drittel der Ausbildung speziell zur Pflege alter Menschen ausgebildet. Auszubildende mit dem Schwerpunkt Pädiatrie können entsprechend die Spezialisierung Kinderkrankenpflege wählen. Berufsabschluss ist in diesem Fall „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ bzw. „-pflegerin“.
Nach dem Abschluss der generalistischen Ausbildung ist ein Wechsel innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche jederzeit möglich.
Zudem ermöglichen zahlreiche Fort- und Weiterbildungen sowie verschiedene Pflegestudiengänge, die zum Teil auch ohne Abitur absolviert werden können, eine kontinuierliche Karriereentwicklung. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.
Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Lehr- und Lernmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Für den Besuch der Pflegeschule ist kein Schulgeld zu zahlen.
Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei der Pflegeschule, der Maria-von-Linden-Schule Heidenheim.