Staatliche Berufsfachschule für Altenpflegehilfe  – Maria-von-Linden-Schule

Staatliche Berufsfachschule für Altenpflegehilfe

Berufsfachschule für Altenpflege

Das Ziel der einjährigen Ausbildung ist, die Auszubildenden zu einer qualifizierten Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen zu befähigen.

Diese Fähigkeiten sollen später in der Altenhilfe angewandt werden, insbesondere im pflegerischen und sozialen Bereich. Während der Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung.

Das Ausbildungsziel der einjährigen Schulart ist, die Auszubildenden auf die Tätigkeiten eines Altenpflegehelfers oder -helferin vorzubereiten. Die Auszubildenden sind nach erfolgreichem Abschluss in der Lage, in der Altenhilfe insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft verantwortlich wahrzunehmen.

Grundlagen für die Wahrnehmung der Aufgaben von Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern sind neben Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auch das berufliche Verantwortungsbewusstsein und die berufliche Belastbarkeit sowie die Fähigkeit zur persönlichen Zuwendung zu älteren Menschen und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Mitarbeitern, Vorgesetzten sowie Angehörigen älterer Menschen. Über die persönliche Eignung für eine Tätigkeit in der Altenpflege wird ein Beratungsgespräch im Rahmen des Aufnahmeverfahrens geführt.

Die Schule ist zertifiziert nach 515305 AZAV.

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Kontakt & Bewerbung

Ansprechpartnerin: Frau Freudenmann

Maria-von-Linden-Schule
Heckentalstr. 86 | 89518 Heidenheim
Telefon 07321 321-7800
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand

  • und der Nachweis eines Ausbildungsvertrages mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe

  • und der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch eine ärztliche Bescheinigung

  • und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift.

Theoretischer und praktischer Unterricht

Der Unterricht findet an zwei Tagen pro Woche statt. Die Ausbildungsinhalte für den Unterricht ergeben sich aus der Stundentafel der Ausbildungs- und Prüfungsordnung an Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe. Sie werden nicht mehr über Fächer, sondern über Lernfelder festgelegt. Dabei wird das Lernen stärker auf die konkreten beruflichen Aufgaben und die Handlungsabläufe in der Altenpflegehilfe ausgerichtet.

Die vier Lernbereiche sind:

  • Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
  • Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
  • Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
  • Altenpflege als Beruf

Stundentafel / Wochenstunden

Pflichtbereich  
Religionslehre 1
Deutsch 1
Lernbereich I: Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege 10
Lernbereich II: Unterstützung bei der Lebensgestaltung 2
Lernbereich III: Rechtliche u. institutionelle Rahmenbedingungen 2
Lernbereich IV: Altenpflege als Beruf 1
Wahlpflichtbereich  
 z. B. Datenverarbeitung 1

Praktische Ausbildung:

Die praktische Ausbildung findet schwerpunktmäßig in Einrichtungen der stationären Altenhilfe, z.B. Alten- und Pflegeheime statt. Die praktische Ausbildung beträgt mindestens 850 Stunden.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.

Die erfolgreich abgeschlossene Prüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin" / „Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer".

  • Die Ausbildung dauert ein Jahr
  • Die Probezeit beträgt vier Monate
  • Schulgeld wird nicht erhoben
  • Es besteht Lernmittelfreiheit
  • Während der Ausbildung erhält der Auszubildende von der Praxisstelle eine Ausbildungsvergütung

Aufnahmegespräch an der Maria-von-Linden-Schule (Terminvereinbarung über das Sekretariat)

Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizulegen: 

  • Anmeldeformular der Schule 
  • beglaubigte Kopie Hauptschulabschluss
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
  • Gesundheitszeugnis
  • Bescheinigung einer Einrichtung über die Ausbildungszusage oder Ausbildungsvertrag