Ernährungswissenschaftliches Gymnasium (EG) – Maria-von-Linden-Schule

Ernährungswissenschaftliches Gymnasium (EG)

Ernährungswissenschaftliches Gymnasium (EG)Das Ziel der dreijährigen Schule ist das Abitur.

Die Absolventinnen und Absolventen des ernährungswissenschaftlichen Gymnasiums (EG) erhalten das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, das zum Studium aller Fächer im gesamten Bundesgebiet berechtigt. Neben den allgemeinbildenden Fächern bekommt das EG sein berufliches Profil durch die Fächer Ernährungslehre mit Chemie, Datenverarbeitung und Wirtschaftslehre.

Dadurch bereitet das ernährungswissenschaftliche Gymnasium in besonderem Maße auf naturwissenschaftliche Studiengänge vor, wie z.B. Chemie, Biochemie, Ernährungswissenschaft, Lebensmittelchemie, Medizin, Pharmazie und Biologie.

Das ernährungswissenschaftliche Gymnasium umfasst die Klasse 11 (Eingangsklasse) und die Jahrgangsstufen 1 und 2, die eine pädagogische Einheit bilden. Im Rahmen des Kursangebotes der Schule wählen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Kurse.

Die Kurse in den Kernkompetenzfächern Deutsch, einer Fremdsprache und in Mathematik sowie im Profilfach Ernährungslehre mit Chemie dienen in besonderem Maße der allgemeinen Studienvorbereitung: Sie führen in wissenschaftliche Methoden, Fragestellungen und Denkweisen ein und vermitteln erweiterte Kenntnisse. Im Übrigen dienen die Kurse der allgemeinen Orientierung im Bereich eines Faches und der Sicherung einer breiten Allgemeinbildung. Sie vermitteln Einblicke in grundlegende Verfahrensweisen und prinzipielle Erkenntnisse über ein Fachgebiet sowie Methoden selbstständigen Arbeitens.

An der Maria-von-Linden-Schule haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in der Jahrgangsstufe 1 einen Seminarkurs zu belegen, der in das Abitur eingebracht werden kann.

Das Ernährungswissenschaftliche Gymnasium im Video:

Ansprechpartnerin:

Frau Fuchs
Telefon 07321 321-7800
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Realschulabschluss, Werkrealschulabschluss, Realschulabschluss an einer Gemeinschaftsschule oder die Fachschulreife, wobei im Durchschnitt der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens die Note „befriedigend“ erreicht sein muss und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „ausreichend“.
  • Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums (G8) benötigen ein Versetzungszeugnis in die Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 1.
  • Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums (G9) benötigen ein Versetzungszeugnis in die Klasse 11.
  • Schülerinnen und Schüler einer Gemeinschaftsschule benötigen ein Versetzungszeugnis in eine gymnasiale Oberstufe.

Pflichtfächer

Deutsch 3
Englisch 3
Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2
Religionslehre/Ethik 2
Wirtschaftslehre 2
Mathematik 4
Physik 2
Biologie 2
Ernährungslehre mit Chemie 5
Laborübungen 1
Datenverarbeitung 2
Sport 2

Wahlpflichtfächer

Französisch Niveau A für Fortgeschrittene 4
Französisch Niveau B für Anfänger 4
Spanisch Niveau B für Anfänger 4
Bildende Kunst 2
Musik 2
Biotechnologie 2
Gesamt Wochenstunden: 32

Der Unterricht erfolgt in halbjährigen Kursen.

Die Schülerinnen und Schüler belegen Kurse in den Kernkompetenzfächern Deutsch, Mathematik und der fortgeführten oder neu zu beginnenden Fremdsprache sowie im Profilfach Ernährungslehre mit Chemie. Weitere Kurse sind zu belegen in den Fächern Geschichte mit Gemeinschaftskunde, Religionslehre / Ethik, Wirtschaftslehre, Biologie, Datenverarbeitung und Physik. Im zweiten Halbjahr der Eingangsklasse findet eine detaillierte Erläuterung durch die Oberstufenberatenden statt.

Die Abiturprüfung besteht aus vier schriftlichen und einer mündlichen Prüfung, wobei die besondere Lernleistung (Seminarkurs) unter bestimmten Voraussetzungen das 4. oder 5. Prüfungsfach ersetzen kann.

  • Studium an einer Universität, Berufsakademie, pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule
  • Ausbildung, z.B. in Berufen des Gesundheitswesens oder in Berufen des Ernährungsbereichs
  • Mit dem Besuch des ernährungswissenschaftlichen Gymnasiums wird die Berufsschulpflicht erfüllt.
  • Schulgeld wird nicht erhoben.
  • Ein Zuschuss zu anfallenden Fahrkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule wird gewährt.
  • entsprechen den Wahlpflichtfächern, soweit sie nicht als Wahlpflichtfach gewählt wurden.
  • Textverarbeitung 2
  • Schülerinnen und Schüler, die vom allgemeinbildenden Gymnasium kommen, und Realschüler, die bereits vier Jahre Französisch als Wahlpflichtfach hatten, müssen Französisch nicht mehr weiterführen. Sie können aber Französisch auf Fortgeschrittenenniveau (A) oder Spanisch auf Anfängerniveau (B) belegen.
  • Alle anderen Schülerinnen und Schüler müssen eine Fremdsprache auf Anfängerniveau (B) belegen.

Die Anmeldung erfolgt über das BewO:

bewo.kultus-bw.de