Fachschule für Sozialpädagogik

Fachschule für Sozialpädagogik

Praxisintegrierte Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin oder Erzieher

3jähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik praxisintegriert (3BKSPIT)

Mögliche Arbeitsfelder für Erzieherinnen und Erzieher:

Kontakt & Bewerbung

Ansprechpartnerin Frau Fuchs

Maria-von-Linden-Schule
Heckentalstr. 86 | 89518 Heidenheim
Telefon 07321 321-7800
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert):

Mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss, Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang).

und
der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes
oder
ein Berufsabschluss als Kinderpflegerin oder Kinderpfleger oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) einschlägige berufliche Qualifizierung
oder
die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, das innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft absolviert wurde
oder
eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder der Abschluss einer entsprechenden Vollzeitschule sowie jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft absolviert wurde,
oder
eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder der Abschluss einer entsprechenden Vollzeitschule, bei der das Wahlfach „Pädagogik und Psychologie“ belegt wurde, sowie jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft absolviert wurde,
oder
eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als mit einer Pflegeerlaubnis zugelassenen Tagespflegeperson mit mehreren Kindern und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft absolviert wurde,
oder
eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann
oder
eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, das innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft absolviert wurde
oder
die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft absolviert wurde.

Dauer und Form der Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre in Vollzeit und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile.

Mit dem Träger der praktischen Ausbildung wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei der Fachschule für Sozialpädagogik.

Die Abschlussprüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres besteht aus einer Facharbeit mit Kolloquium sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die Beurteilung der praktischen Leistungen erfolgt durch benotete Praxisbesuche durch die Praxislehrkraft und die Beurteilung durch die auszubildende Praxisstelle.

Praktische Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Theorie-Unterricht an drei Schultagen pro Unterrichtswoche an der MvL

Der Fachunterricht findet weitestgehend in Handlungs- und Lernfeldern statt.

Erwerb der Fachhochschulreife

Mit dem erfolgreichen Besuch des Zusatzunterrichtes in den Fächern Mathematik und Englisch kann mit Abschluss der Berufsausbildung eine Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife abgelegt werden.

Anmeldeunterlagen

Ohne Nachweis der geforderten Unterlagen ist eine Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik nicht möglich!