Berufskolleg fuer Gesundheit und Pflege IIDas Ziel ist die Vorbereitung auf Berufe, die eine Tätigkeit mit Schwerpunkt im Verwaltungsbereich von Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege ermöglichen. Das einjährige Berufskolleg vermittelt neben fachbezogenen Inhalten betriebswirtschaftliche und organisatorische Kenntnisse im Gesundheitsbereich und im sozialpflegerischen Bereich und führt zur Fachhochschulreife.

Der Unterricht wird teilweise in Form einer Übungsfirma erteilt. Am Beispiel eines Pflegeheims lernen die Schüler die Aufgaben kennen, die vor allem in der Verwaltung einer solchen Einrichtung anfallen. Zudem können sie durch eine Zusatzprüfung die Berufsbezeichnung "Assistent/-in im Gesundheits- und Sozialwesen" erwerben. 

 

 

 

Ansprechpartner:
Abteilungsleiter Bernd Miller

Telefon 07321 321-7801 od. 321-7800   

 

Die Ausbildung am einjährigen Berufskolleg Gesundheit und Pflege II bereitet auf Berufe im Gesundheitsbereich und im pflegerischen Bereich vor. Sie vermittelt neben allgemein bildenden und fachbezogenen Inhalten betriebswirtschaftliche und organisatorische Kenntnisse im Gesundheitswesen und in der Sozialpflege. Diese Kompetenzen befähigen die Schüler zu betriebswirtschaftlichem Handeln in den Bereichen Patientenaufnahme, ärztliche und klinische Leistungsabrechnung, Vorbereitung von Pflegesatzverhandlungen, Planung und Organisation sowie Beschaffung und Logistik.

Aufnahmevoraussetzung

Voraussetzung für die Aufnahme ist:

der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs Gesundheit und Pflege I mit  einem Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Kernfächer Deutsch, Englisch und Mathematik und Biologie mit Gesundheitslehre.

 
Inhalt der Ausbildung

Stundentafel/Wochenstunden                                                                          

Religionslehre  1
Gemeinschaftskunde/Politik 1
Deutsch 3
Englisch 3
Mathematik 4
Wirtschaft und Recht mit Datenverarbeitung 5
Biologie mit Gesundheitslehre 4
Pflege 2
Ernährungslehre mit Diätetik 2
Pflegeübungen und Dokumentation und Übungsfirma 5
Wirtschaft und Recht II 2
Projektarbeit 2
Gesamtwochenstunden 34

 

Allgemeines

  • Schulgeld wird nicht erhoben.
  • Ein Zuschuss zu anfallenden Fahrkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule wird gewährt.

Abschluss

Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen Prüfung in den Fächern:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Mathematik
  • Biologie mit Gesundheitslehre

und einer mündlichen Prüfung in einem der anderen Fächer.

Um die Berufsbezeichnung "Assistent/-in im Gesundheits- und Sozialwesen" zu erwerben, muss im Zusatzunterricht mit der Abschlussprüfung eine Zusatzprüfung in Wirtschaft und Recht, sowie im berufspraktischen Bereich (Übungsfirma) abgelegt werden.

Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Mit dem Erwerb der Fachhochschulreife ist ein Studium an einer Fachhochschule und der Dualen Hochschule BW (unter Voraussetzung eines Eignungstests der DHBW) möglich.
  • Mit erfolgreichem Bestehen der Zusatzprüfung wird die Berufsbezeichnung „Assistent/-in im Gesundheits- und Sozialwesen" erworben. Damit bieten sich den Absolventen sehr vielseitige Möglichkeiten an, z. B. im Verwaltungsbereich von Krankenhäusern, in großen Arztpraxen, in Reha-Einrichtungen, Altenheimen, Pflegediensten usw. Zudem kann an der Berufsoberschule die allgemeine Hochschulreife erworben werden.
  • Nach einer mindestens einjährigen Berufspraxis: Studium an einer Hochschule für Sozialwesen (z.B. Studiengang „Pflege/Pflegemanagement")

Zur Anmeldung