Hinweise zum Corona-Virus:
Liebe Mvl- Schulgemeinschaft, heute möchte ich Sie über die Regelungen zum Schulbetrieb nach den Osterferien informieren.
Unterricht vom 12.- 16.04: In der kommenden Woche gibt es noch keine gravierenden Veränderungen. Alle Klassen bleiben wie vor den Osterferien im Fern- bzw. Präsenzunterricht. Neu ist nur, dass die 3BFA 2 einen Schultag vor Ort bekommt. Es gibt geringe Anpassungen im Stundenplan, dieser wird heute im Laufe des Nachmittags online sein. Klassenarbeiten können im gewohnten Modus (für Klassen im Fernunterricht am Nachmittag) geschrieben werden.
Corona- Tests vom 12.- 16.04: In der kommenden Woche werden wir, wie vor den Osterferien, Tests auf freiwilliger Basis, durchgeführt von den Johannitern, anbieten können. Die Anmeldung erfolgt, wie gehabt, für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler über die zentrale Buchung in moodle.
Änderungen ab dem 19.04:
Wie Sie sicher den Medien schon entnommen haben, gibt es ab dem 19.04 eine „indirekte Testpflicht“ für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, sobald die 7-Tage- Inzidenz von 100 überschritten wird. Ist dies der Fall, dürfen Schülerinnen und Schüler, sowie Lehrkräfte, nur noch mit einem negativen Testergebnis am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Tests werden als Selbsttest vor Ort an der Schule im Klassenverband unter Anleitung der Lehrkräfte durchgeführt. Ich weiß aus vielen Gesprächen, dass einige von Ihnen " Angst oder Respekt" vor diesen Tests haben. Bei den Selbsttests wird ein Tupfer maximal 2 cm in die Nase eingeführt. Eine Verletzung ist hierbei nahezu ausgeschlossen. Unter diesem Link können Sie sich ein Bild der Selbsttests machen:
Einwilligungserklärung Tests: Da der Präsenzunterricht bei einer Inzidenz von über 100 an die Testpflicht geknüpft ist, benötigen wir sehr schnell die Einverständniserklärungen aller Schülerinnen und Schüler, bei Minderjährigen benötigen wir die Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Bitte beachten Sie, dass dieses Formular schnellstmöglich unterschrieben an die Schule zurückgesendet werden muss. Der einfachste Weg ist: unterschreiben, bzw. unterschreiben lassen bei Minderjährigen, Foto machen und per Messenger an die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer schicken. Schülerinnen und Schüler, die bereits im Präsenzunterricht sind, können die Einverständniserklärungen nächste Woche bei den Klassenlehrerinenn und Klassenlehrern abgeben.
Unterrichtsbetrieb ab dem 19.04: Der Hintergrund der Teststrategie ist der, dass wir möglichst allen Schülerinnen und Schülern wieder ein Präsenzangebot machen können. Wir werden daher voraussichtlich ab dem 19.04 dem 1. Jahrgang BFS, BK 1, Eingangsklasse BG und 2BSK1 einige Tage Präsenzunterricht pro Woche anbieten können. Der Umfang ist jedoch noch in der Planung. Es wird unter Umständen ein Wechselmodell je nach Klassengröße geben müssen. Die neue Regelung sieht auch vor, dass Prüfungsklassen 14 Tage vor den Prüfungen in den Fernunterricht geschickt werden können. Wir werden für unseren Abiturjahrgang von dieser Regelung Gebrauch machen. Ab dem 20.04. ist die JG 2 daher bis zur Abiturprüfung im Fernunterricht. Im Rahmen des Fernunterrichts werden dann auch die Lerntage durchgeführt. Inwieweit diese Regelung auch auf andere Schularten ausgeweitet wird, erfahren Sie über die jeweiligen Abteilungsleitungen.Das ware sehr viele Informationen vor dem Schulbeginn in der nächsten Woche. Ich hoffe sehr, dass sich die Fallzahlen im Landkreis so entwickeln, dass die Testpflicht uns nicht allzu lang begleiten wird und wir Schritt für Schritt zu mehr Normalität im Schulbetrieb zurückkehren können.
Bleiben Sie gesund und melden Sie sich jederzeit bei mir oder Frau Fuchs, wenn Sie weitere Fragen zum Schulbetrieb haben. Viele Grüße Mireille Schöne
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Liebe Schülerinnen und Schüler, heute gehen wir in die 4. Woche der Schulschließung. Wir wissen, dass die momentane Situation für alle Schülerinnen und Schüler der MvL eine große Belastung ist. Fernunterricht ist anstrengend, erfordert viel Selbst-Motivation und Selbst-Organisation. Die direkten Kontakte zur Klasse und zu den Lehrkräften fehlen allen. Umso mehr sind wir stolz darauf, wie toll der allergrößte Teil der MvL-Schulgemeinschaft diese Herausforderung gerade meistert. Ganz, ganz viele kämpfen sich erfolgreich durch Moodle, arbeiten fleißig, nehmen zuverlässig an den Videokonferenzen teil, geben pünktlich die Aufgaben ab und zeigen einfach gerade, was in ihnen steckt. Toll! Wie geht es weiter? Bislang gibt es vom Kultusministerium noch keine Hinweise auf eine Öffnung der Schulen. Weiterhin gilt die Regelung, dass nur bestimmte Abschlussklassen in Ausnahmefällen an die Schulen geholt werden können, wenn dies für die Prüfungsvorbereitung unbedingt erforderlich ist. Nach Rücksprache mit den Lehrkräften und durch die vielen positiven Rückmeldungen, die wir auch von Seiten der Schülerinnen und Schüler bekommen, werden wir von dieser Regelung nur in absoluten Ausnahmefällen Gebrauch machen. Die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt, die Busse fahren nur noch Ferienfahrplan und weiterhin müsste der Unterricht in den Nicht-Prüfungsfächern und für die Schüler/innen, die nicht an die MvL kommen können, digital erfolgen. So sehen wir es als die fairere und auch für Schüler/innen einfachere Lösung an, wenn alle Klassen im Fernunterricht bleiben. Wir möchten hier aber noch einmal auf unser Unterstützungsangebot hinweisen, falls es zu Schwierigkeiten oder Problemen kommt:
https://moodle.mvl-hdh.de/moodle/mod/feedback/view.php?id=15928
https://moodle.mvl-hdh.de/moodle/mod/folder/view.php?id=17133
Zeugnisausgabe Auch die Zeugnisausgabe zum Halbjahr muss leider pandemiebedingt verändert werden. Schüler/innen, die ihr Zeugnis aktuell nicht dringend brauchen, können auf eine Ausgabe durch die Klassenlehrer/innen warten. Diese wird durchgeführt, sobald die Klassen wieder im Präsenzunterricht sind. Wenn Sie Ihr Zeugnis aber dringend benötigen, ist auch eine Ausgabe über das Sekretariat ab 08. Februar möglich. Sie können dazu zu den üblichen Sekretariatszeiten in die Schule kommen. Bitte weisen Sie sich ggf mit Personalausweis oder Schülerausweis aus. Auch ist eine Abholung mit einer schriftlichen Vollmacht durch andere Personen möglich. Um die Abläufe möglichst reibungslos zu gestalten, fragen die Klassenlehrer/innen im Vorfeld ab, welche Option jeweils gewählt wird. Sobald es neue Infos über den weiteren Schulbetrieb gibt, informieren wir Sie hier. Viele Grüße aus der MvL Das Schulleitungs-Team |
Achtung: Aufgrund der gestiegenen Infektionsfallzahlen im Land Baden-Württemberg herrscht bis auf weiteres an der Maria-von-Linden-Schule Maskenpflicht auch während dem Unterricht bzw. im Klassenzimmer! |
Fragen/Antworten zum Umgang mit Corona im Schulalltag
Erklärung zur Corona-Verordnung ...durch die Erziehungsberechtigten / ...durch volljährige SchülerInnen