Der Ausbildungsberuf qualifiziert für die Tätigkeiten zur Körper und Schönheitspflege.  

 

Friseurinnen und Friseure gestalten Frisuren und führen pflegende und dekorative Behandlungen der  Haut und Fingernägel durch. Sie erkennen Veränderungen von Haar, Haut und Nägeln und beraten über  Ausgleichsmöglichkeiten. Ebenso beherrschen sie verschiedene Haarschneide- und Formtechniken, farbverändernde Haarbehandlungen sowie die fachgerechte Auswahl und Anwendung von Präparaten.

 

Kreativität und Interesse am wechselvollen Spiel der Mode tragen zu fundierter, typgerechter Kundenberatung bei.
 

                     

 

 

 

 

 

 

       

Bei der Ausbildung zur Friseurin / zum Friseur ist die Maria-von-Linden Schule dualer Partner der Ausbildungsbetriebe.

 
In der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) erwerben Auszubildende das breite Grundwissen über das gesamte Berufsbild. In der Fachstufe I und II (2. und 3. Ausbildungsjahr) werden die Grundlagen vertieft sowie Spezialkenntnisse vermittelt. Des Weiteren wird auch großer Wert auf eine vertiefte Allgemeinbildung gelegt, um Zusammenhänge in der arbeitsteiligen Wirtschaft besser verstehen zu können.

         

Ansprechpartner:
Abteilungsleiter Herr Ishaq
Telefon 07321 321-7813 od. 321-7800  
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Aufnahmevorrausetzungen:
- Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
- Ausbildungsvertrag bzw. Vorvertrag
 
 

Abschluss:
Gemeinsame Abschlussprüfung von Handwerk und Schule entsprechend der bundeseinheitlichen Ausbildungsverordnung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

Weiterbildungsmöglichkeiten:

  1. Meister (nach Meisterausbildung ist auch ein Studium möglich)
  2. Maskenbildner
  3. Zweithaarspezialist
  4. Besitzer eines Friseursalons
  5. Friseurtrainer 
  6. Fachrepräsentant im Studio bei großen Firmen (z. B. L'Oreal, Wella, Goldwell ...)
  7. Visagistik
  8. Nagelmodellage
  9. Wimpernmodellage
  10. Stylist in der Fernseh- und Modebranche
  11. Lehramt für Friseure
  12. Lehrer in einer Meisterschule.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeitsgebiet:

Friseurinnen / Friseure sind vorwiegend im Fachbetrieben des Friseurhandwerks beschäftigt.
 
 

Kosten und Vergütung:
Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Während der Ausbildungszeit wird durch die Ausbildungsbetriebe eine monatliche Ausbildungsvergütung gewährt.