Praktische Ausbildung:

  • Die Ausbildung kann in allen Arbeitsfeldern des Berufsbildes Erzieher/in stattfinden (z.B. Kita, Hort, Schulkindergarten, Förderschule, Jugendzentrum, Kinder- oder Jugendheim ...)
  • Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2.000 Stunden, verteilt auf drei Schuljahre. Sie findet auch in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) statt. Der vom Träger der Einrichtung gewährte Jahresurlaub kann nur in den Schulferien genommen werden.
  • Es muss ein gültiger Ausbildungsvertrag zwischen Bewerber/in und Ausbildungseinrichtung / Träger vorliegen. Der Träger bezahlt eine Ausbildungsvergütung in allen Ausbildungsjahren. Höhe der Vergütung und Urlaubsanspruch richten sich nach dem aktuellen TVÖD.
  • Die Auszubildenden werden in der Ausbildungseinrichtung von einer erfahrenen Praxisanleitung betreut.
  • Im Rahmen der Ausbildung sind ggf. zwei zusätzliche Fremdpraktika zum Erwerb von Erfahrungen in der Arbeit mit unterschiedlichen Altersgruppen verpflichtend.

 

Theoretische Ausbildung:

Theorie-Unterricht an drei Schultagen / Unterrichtswoche an der MvL

Der Fachunterricht findet weitestgehend in Handlungs- und Lernfeldern statt.

  • Berufliches Handeln fundieren
  • Erziehung und Betreuung gestalten
  • Bildung und Entwicklung fördern
  • Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben
  • Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln
  • Sozialpädagogisches Handeln
  • Religionspädagogik/ Religionslehre
  • Deutsch
  • Englisch
  • Wahlpflichtbereich

 

Erwerb der Fachhochschulreife:

Mit dem erfolgreichen Besuch des Zusatzunterrichtes in den Fächern Mathematik und Englisch kann mit Abschluss der Berufsausbildung eine Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife abgelegt werden.

 

Aufnahmevoraussetzungen

 

 

Anmeldeunterlagen:

- Anmeldeformular

- Lebenslauf (tabellarisch) mit vollständiger Darstellung des Bildungs- und eventuell Berufsweges

- beglaubigte Kopie des Zeugnisses je nach Aufnahmevoraussetzung

- ggf. eine Bescheinigung über das Praktikum

- Ausbildungsvertrag (Der Ausbildungsvertrag muss unmittelbar nach Vertragsabschluss mti dem Träger der Schule zur Genehmigung vorgelegt werden)

 

Ohne Nachweis der geforderten Unterlagen ist eine Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik nicht möglich!